Rat beschliesst Ausschuss für Dorfentwicklungsplanung        10.07.2017


Der Gemeinderat Werdum bei seiner Sitzung am 07. Juli 2017
V.L.: Rolf Janssen, Henning Hinrichs, René Weiler-Rodenbäck, Bürgermeister Friedhelm Hass, Protokollführer Werner Heeren, Johann R. Osterkamp, Klaus Becker und Christa Kleen-Koopmann

Der Gemeinderat ging am Freitag abend in die Sommerpause. Bürgermeister Friedhelm Hass begrüßte die Ratsmitglieder und gab unter dem Tagesordnungspunkt "Berichterstattung" bekannt, dass man sich darüber verständigt habe den Bebauungsplan "Gastriege-Süd" in einigen Passagen anzupassen um flexibler auf besondere Umstände reagieren zu können. Nach Gesprächen mit dem Landkreis Wittmund ist das Vorgehen ein gangbarer Weg.  Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Bildung eines Sonderausschusses für die Dorfentwicklungsplanung. Man beschloss künftig die beiden Ausschüsse für Bau und Fremdenverkehr mit dieser Aufgabe zu betrauen. Der Auschuß soll die Interessen der Gemeinde Werdum im Rahmen der aktuellen Dorferneuerungsplanung koordinieren und bündeln. Den Vorsitz hat der Stv. Bürgermeister René Weiler-Rodenbäck übernommen.
Ebenso wurde eine Entscheidung über die Entsendung von Ingrid Höper in den Seniorenrat der Samtgemeinde Esens getroffen Sie wird neben Marianne Lübben dort die Interessen Werdums vertreten. Bisher wurde diese Aufgabe von Wilfried Fell übernommen, der sogar Vorsitzender des Rates war, aber aus gesundheitlichen Gründen zurück getreten ist.
Bewilligt wurde auch der Kauf eines Schmutzauffangbehälters für den Gemeindetraktor für rund 1000 EURO. Bei Nutzung des Kehrbesens wird doch eine Menge Staub aufgewirbelt, der künftig aufgefangen wird. Das ist insbesondere im Hinblick auf die anstehende Reprädikatisierierung zum Luftkurort im nächsten Jahr nicht ganz unwichtig.
Einstimmig wurde auch ein Antrag des Heimat- und Verkehrsvereins befürwortet. Bekanntlich plant der HVV den Bau eines Sanitärgebäudes im Haustierpark. Dazu ist bereits ein EU-Zuschuß in Aussicht gestellt. Die Gemeinde beteiligt sich ebenfalls mit einem Zuschuß in Höhe von 25% der EU-Förderung.