Die Kreisstraße K16 nach Buttforde wird gesperrt                        22.06.2017


So wird in den kommenden 3 Wochen der Verkehr von Werdum nach Buttforde und umgekehrt umgeleitet.

Am Montag geht es los. Die Kreisstraße, K16, nach Buttforde und Burhafe wird komplett erneuert. Dazu wird sie in zwei Abschnitten rund 3 Wochen lang für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der Anliegerverkehr bleibt weitestgehend frei.  Die Firma STRABAG aus Aurich hat den Auftrag bekommen und wird am Montag morgen in Werdum mit den Arbeiten beginnen. Umfangreiche Umleitungen werden eingerichtet. "Das wird zwar zu gewissen Erschwernissen und auch zu einer verstärkten Geräuschkulisse führen, aber der Zustand der Straße war schon sehr schlecht." erklärt Bürgermeister Friedhelm Hass die Notwendigkeit der Baumaßnahme. Neben den benannten Einschränkungen wird auch das Gästeboßeln des KBV wohl ein oder zweimal ausfallen müssen. "Aber dann auf der neuen Straße werden wahrscheinlich neue Rekorde aufgestellt werden können" so HVV-Vorsitzender Johann Pieper. Die Straße wird zuerst abgefräst und dann mit einer neuen Asphaltdecke versehen. Das WERDUMER-BLATT wird Sie über die Arbeiten auf dem Laufenden halten.

Laut verkehrsbehördlicher Anordnung des Landkreies Wittmund wird die Vollsperrung der ersten Abschnittes von Werdum nach Buttforde vom 23.06.2017 bis 06.07.2017 angeordnet. Der zweite Abschnitt von Buttforde nach Burhafe wird dann vom 07.07. bis 21.07. erfolgen.

Besondere Bemerkungen und Absprachen, die auch die Anlieger betreffen:
1. Anwohnerverkehr ist soweit wie möglich zu gewährleisten. Sofern durch die Arbeiten Einfahrten / Zufahrten zu Anliegergrundstücken beeinträchtigt werden, sind diese Anlieger über mögliche Beeinträchtigungen in der Erreichbarkeit der Grundstücke mindestens 3 Werktage vor der Vollsperrung in geeigneter Form zu informieren.

2. Es muss sichergestellt sein, dass Notfahrzeuge (Krankenwagen, Notarzt, Feuerwehr, Polizei usw.) auch während der Dauer der Sperrung die einzelnen Häuser erreichen können. Auch muss die Ver- und.Entsorgung der Anlieger (z.B. Müllabfuhr) jederzeit gewährleistet sein. Ist eine ordnungsgemäße Müllabfuhr während der Sperrung nicht möglich, so ist rechtzeitig der Landkreis Wittmund, Amt für Abfallwirtschaft (Tel.: 04462 – 861230 oder 861252), zu informieren.