Eine unendliche Geschichte - Bürgerbeteiligung kommt wann?  14.03.2016


Der Windpark Neuharlingersiel / Werdum

Im Dezember 2015  wurde der Gesellschaftsvertrag der Bürgergesellschaft in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte von Neuharlingersiel und Werdum im „Werdumer Hof“ noch einmal geändert. Insbesondere können sich jetzt Bürger beteiligen, die am 1.1.2015 ihren 1. Wohnsitz in den beiden Gemeinden haben.  Der Tenor nach der Sitzung der Gemeinderäte war, dass mit der Genehmigung des Verkaufsprospekts wohl bis Ende Februar 2016 zu rechnen sein werde.
Das war wohl ein Satz mit „X“, denn bis heute ist der Prospekt noch nicht einmal auf den Weg gebracht, geschweige denn genehmigt! Immer wieder kommt es zu Verzögerungen, für die die Bürgerinnen und Bürger der beiden Kommunen Neuharlingersiel und Werdum kaum noch Verständnis aufbringen können.
Die erste Anlage (Tiefhaus) wurde im November 2013 fertiggestellt, die weiteren drei im Februar 2014, also vor inzwischen über zwei Jahren. Leider hat sich einer sehr gut gelaufenen Bauphase der vier Repowering-Windkraftanlagen vom Typ Enercon 126 eine
  Phase für die Prospekt-Erstellung angeschlossen, die nur noch mit Kopfschütteln quittiert werden kann!  Es hat sich der Eindruck verstärkt, dass das für die Ausarbeitung zuständige Büro schlichtweg überfordert ist. Womit allerdings nicht die Geschäftsführer der Betreibergesllschaft, die vormaligen Bauherrn des Windparks, angesprochen sind. Diese tragen für die negative Entwicklung bei der Prospekt-Erstellung keine Verantwortung.
Die Bitte um Verständnis der beiden Bürgermeister mit dem Hinweis, dass nicht verloren gehe, da die Erträge auf einem Sonderkonto zur Ausschüttung bereit stehen, trägt auch kaum noch zur Beruhigung bei. Die Bürgerinnen und Bürger sind zutiefst enttäuscht. Sie erwarten nunmehr stichhaltige Fakten und nicht immer neue Termine und Versprechungen.


Beim Bau der Anlagen herrschte noch Euphorie