Im Dezember 2015
wurde der Gesellschaftsvertrag der Bürgergesellschaft in einer
gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte von Neuharlingersiel und Werdum im
„Werdumer Hof“ noch einmal geändert. Insbesondere können sich jetzt Bürger
beteiligen, die am 1.1.2015 ihren 1. Wohnsitz in den beiden Gemeinden
haben. Der Tenor nach der Sitzung der
Gemeinderäte war, dass mit der Genehmigung des Verkaufsprospekts wohl bis Ende
Februar 2016 zu rechnen sein werde.
Das war wohl ein Satz mit „X“, denn bis heute ist der
Prospekt noch nicht einmal auf den Weg gebracht, geschweige denn genehmigt!
Immer wieder kommt es zu Verzögerungen, für die die Bürgerinnen und Bürger der
beiden Kommunen Neuharlingersiel und Werdum kaum noch Verständnis aufbringen
können.
Die erste Anlage (Tiefhaus) wurde im November 2013
fertiggestellt, die weiteren drei im Februar 2014, also vor inzwischen über
zwei Jahren. Leider hat sich einer sehr gut gelaufenen Bauphase der vier
Repowering-Windkraftanlagen vom Typ Enercon 126 eine Phase für die Prospekt-Erstellung
angeschlossen, die nur noch mit Kopfschütteln quittiert werden kann! Es hat sich der Eindruck verstärkt, dass das
für die Ausarbeitung zuständige Büro schlichtweg überfordert ist. Womit allerdings nicht die Geschäftsführer der Betreibergesllschaft, die vormaligen Bauherrn des Windparks, angesprochen sind. Diese tragen für die negative Entwicklung bei der Prospekt-Erstellung keine Verantwortung.
Die Bitte um Verständnis der beiden
Bürgermeister mit dem Hinweis, dass nicht verloren gehe, da die Erträge auf
einem Sonderkonto zur Ausschüttung bereit stehen, trägt auch kaum noch zur Beruhigung
bei. Die Bürgerinnen und Bürger sind zutiefst enttäuscht. Sie erwarten nunmehr
stichhaltige Fakten und nicht immer neue Termine und Versprechungen.
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