Es gibt Vorschriften nach DIN (Deutschland) und nach
DIN EN (Europa), da bleiben kaum Lebensbereiche außen vor. So gelten auch
DIN-Vorschriften für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden und dafür gibt es auch für die
Gemeinde Werdum keine Ausnahmegenehmigung.
Aus diesem Grund ist Gemeindevorhandwerker Eddy
Goldenstein sowie die Mitarbeiter Elke Ballmann und Jan-Edo Lübben zurzeit auf
dem Spielplatz im Neubaugebiet Gastriege Süd aktiv. Der Platz wurde unter
starker finanzieller Beteiligung und durch Arbeitseinsätze der Bewohner mit
viel Spielgeräten ausgestattet. Es wurden dort Überschüsse aus den
Straßenfesten investiert.
Die Geräte stehen auf den Rasenflächen. Doch das genügt
nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften. Sollten Kinder von den Spielgeräten
fallen, ist der Rasen nicht ausreichend als Prallschutz. Daher wurde der Mutterboden entfernt. Mit dem Trac beförderte Eddy Goldenstein dann
Sand zur Auffüllung in die Flächen um die Spielgeräte und dort von Elke
Ballmann und Jan-Edo Lübben sachgerecht verteilt und verdichtet.
Für die Überwachung der Einhaltung aller Vorschriften
ist in der Gemeinde der Sicherheitsbeauftragte Bernd Lohmann zuständig. Er ist
fast täglich mit dem Werkstattwagen vom Bauhof im Dorf im Einsatz. Seitens der
Samtgemeinde Esens finden dann noch monatliche Funktions- und
Verschleißkontrollen auf allen
Spielplätzen statt. Der Spielplatz beim Baugebiet war der letzte, für den die
gesetzlichen Vorschriften umgesetzt wurden. Somit hat die Gemeinde den
Sicherheitsanforderungen Genüge getan. Was bleibt, ist eine ständige
Kontrolle, um eventuelle Mängel an den
Geräten fest- und abzustellen.
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